Sind Ihre Elektrogeräte schon geprüft?
Täglich verwenden wir eine Vielzahl von ortsveränderlichen, elektrischen Betriebsmitteln. Nur selten denken wir darüber nach, ob ein solches Betriebsmittel sicherheitstechnisch noch in Ordnung ist oder nicht. Oftmals erkennen wir optische Mängel an einem Gerät, zum Beispiel durch ein ausgerissenes Kabel aus der Kabelverschraubung oder einen defekten Stecker. Doch wie ist es mit den optisch nicht sichtbaren Gefahrenquellen? Unterbrochene Schutzleiter oder Isolationsdefekte sind eine enorme Gefahr für Personen und können nur durch eine fachgerechte Geräteprüfung festgestellt werden. Durch die periodische Überprüfung von elektrischen Geräten können Elektrounfälle minimiert werden.
Muss ich meine elektrischen Geräte prüfen lassen?
Durch folgende Gesetze und Verordnung sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, alle mobilen und elektrischen Geräte die von Ihren Mitarbeitern zur Ausführung Ihres Handwerks eingesetzt werden, zu warten, zu prüfen und diese zu dokumentieren:
- Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV)
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
- Info Elektrosuisse 3024c
- SUVA